Architektur- und Gebäudeplanung

Architektur- und Gebäude-planung

Kreativität und Funktionalität für optimale Gestaltungslösungen

Identitätsschaffende Gebäudeplanung aus einer Hand

Leitbild und Philosophie unseres architektonischen Verständnisses, ist es Gebäude, Bauwerke und Freiräume als Lebensraum mit eigener Identität zu verstehen. Die Auseinandersetzung mit dem Standort, den besonderen Umgebungsbedingungen, der Geschichte – dem „GENIUS LOCI“ – bilden den Ausgangspunkt unserer Lösungsansätze.

Die Ansprüche und Ziele des Bauherrn hinsichtlich Nutzung, Funktion und dem finanziellen Budget bilden dann die Grundlagen für die Entwicklung der spezifischen planerischen Lösungen. Die Individualität, Funktionalität, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und nicht zuletzt die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Lösungen bestimmen in der Planung und baulichen Ausführung die Qualität des Bauwerkes.

Als Ihr Ansprechpartner zur Objektplanung von Gebäuden liegt unser Anspruch in der wirtschaftlich effizienten, ästhetischen und technisch funktionalen Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Besonders durch die gute Zusammenarbeit unserer Ingenieure und Architekten, ist es uns möglich, sämtliche Leistungen im Rahmen der Architektur- bzw. Gebäudeplanung unter den normativen und konstruktiven Anforderungsprofilen sowie die Wünsche des Bauherren qualitätsgerecht zu erfüllen. 

Aus einer Hand übernimmt unser kompetentes und erfahrenes Team im Rahmen der Gebäude- als auch Architekten-Planung alle Planungsleistungen, die sowohl zur Entwicklung als auch Umsetzung Ihres Bauwerks von Nöten sind. Dies umfasst unter anderem die Beratung und die erste Konzeptionsfindung bis hin zur eigentlichen Bauphase sowie Bauüberwachung Ihres Projektes. Des Weiteren übernehmen wir Umbauten oder Modernisierungsarbeiten unter der Berücksichtigung der vorliegenden Bausubstanz.

Moderne Planungstools

Für die Umsetzung Ihres Planungsvorhabens arbeiten wir bei der Bauplanung Bautzen innerhalb der Objektplanung mit modernen Programmen. So kommen neben dem Ideenreichtum unserer Mitarbeiter auch CAD-Softwares (Nemetschek Allplan) und 3D-Planung zum Einsatz.   

0
0
0
Layer 1
0
0
0
Jahre Erfahrung
0
Mitarbeiter
0
Projekte
Layer 1
0
Auszeichnungen
0
m² Bürofläche
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Auszeichnungen
m² Bürofläche

Häufige Fragen zur Gebäudeplanung

Unter der Gebäudeplanung (auch Architektur) versteht man die Planung sowie die gestalterische und konstruktive Ausbildung des gesamten Gebäudes. Im vertragsrechtlichen Sinn umfasst die Objektplanung gem. §§ 33 bis 36 im Teil 3 der HOAI die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume einschließlich Umbauten und Modernisierungen.

Die Bestandteile der Gebäudeplanung gliedern sich gem. HOAI in die einzelnen Leistungsphasen (1-9), konkret in die Entwurfsphase – die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die -Entwurfsplanung-, die Erarbeitung der Genehmigungsplanung mit der Einreichung des Bauantrages, der Ausführungsplanung (Erstellen von Ausführungsplänen sowie Werk- und Detailplanungen, die Ausschreibungs- und Vergabephase sowie letztendlich der Bauüberwachung während der Bauausführung.

Von den ersten Konzeptideen auf Pergament, über Entwurfsvarianten bis hin zum fertigen CAD-Entwurf mit zugehöriger Visualisierung entwerfen und bearbeiten unsere Architekten das Gebäude im engen Austausch mit dem Bauherrn und im Ringen um die beste Lösung.

Durch die enge und intensive Zusammenarbeit unserer Architekten und Ingenieure sind wir dann in der Lage, den geplanten Gebäudeentwurf qualitätsgerecht unter Beachtung aller konstruktiven und normativen Anforderungen über die gewerkeweisen Ausschreibungen letztendlich in der Bauausführung umzusetzen.

Für den öffentlichen Auftraggeber führt die Suche nach einem geeigneten Objektplaner fast ausschließlich über ein ordentliches 1- oder 2-stufiges VGV-Verfahren (Ausschreibungsverfahren für Planungsdienstleistungen).

Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Als privater Auftraggeber sprechen Sie uns bitte direkt an.

Die Vertragsgestaltung sollte sowohl in jedem Fall als Architektenvertrag (Werkvertrag) nach den Regelungen der HOAI § 33/36 bzw. BGB §650 erfolgen. Der Architektenvertrag kann über die gesamten Planungsphasen, d.h. gleich für alle Leistungsphasen oder als Stufenvertrag, d.h. das Nacheinander Beauftragen der Leistungsphasen vereinbart werden.

Die Honorare als Vergütung für Gebäudeplanung werden nach den Honorartafeln § 35 Abs. 1 der aktuellen HOAI-2021 berechnet. Die Festlegung der Tabellenwerte erfolgt nach den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Gebäudes) I bis V mit einer Honorarspanne zwischen unterem und oberem Betrag als „Orientierungswerten“ sowie in Abhängigkeit der anrechenbaren Baukosten der Kostengruppe 300 und 400 gem. HOAI.

Die Zeitaufwendungen für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen ist stark von den Anforderungen der Größe und Komplexität sowie den Standortbedingungen des einzelnen Objektes / Bauvorhabens abhängig und wird zusätzlich von bauherrnbestimmenden Faktoren wie der Finanzierung, Gremienbeschlüssen, dem Einsatz von Fördermitteln, Genehmigungsauflagen u. a. bestimmt.

Dennoch ist je Planungsphase von mehreren Monaten und in der Gesamtheit von Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung von mehreren Jahren, auch bei kleineren Objekten von mindestens zwei Jahr auszugehen.

Leistungsumfang der Objektplanung Gebäude

  • Von Ersten Konzeptideen, über den fertigen Entwurf bis hin zur vertragssicheren Ausschreibung und einer professionellen Bauüberwachung – alles aus einer Hand
  • Objektplanungen für Neubauten / Umbauten / Sanierungen
  • Architektur für Neubauten unter städtebaulichen Aspekten, Anforderungen an eine zeitgemäße und moderne Architektursprache oder der angemessene Umgang eines
    Entwurfs im historischen oder denkmalsgerechten Kontext
  • Architektur- und Gebäudeplanungen für Sanierungs- und Modernisierungsobjekte unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden Bausubtanz und Charakteristik
    des Bestandsgebäudes

Leistungen

Sie suchen Unterstützung rund um Ihre Tragwerksplanung? Bei folgenden Leistungen können wir Ihnen tatkräftig zur Seite stehen:

  • Architektur- / Gebäudeplanungen vollumfänglich nach Leistungsstufen 1-5 HOAI
  • Innenarchitektur- / Innenraumplanung vollumfänglich nach Leistungsstufen 1-5 HOAI
  • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach Leistungsstufen 6+7 HOAI
  • Bauüberwachung / Baubetreuung nach Leistungsstufe 8+9 HOAI
  • Machbarkeitsstudien / Konzepte
  • Bedarfsermittlungen
  • Visualisierungen
  • Barrierefreies Planen und Bauen
  • Denkmalschutzgerechtes Planen
  • Fachplanung Brandschutz
  • Fachplanungen der Bauphysik
  • Projektsteuerungen

Referenzen für Architektur- und Gebäudeplanung

Astrid Krahl

Interessiert?

Setzen Sie sich jetzt mit uns in Kontakt. Frau Krahl steht Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.