Objektplanung für Freianlagen

Objekt-planung für Freianlagen

Sozial intakte, ökologisch wertige und nachhaltige Freiräume schaffen

Zeitgemäße Freianlagenplanung

Unser Verständnis für moderne und zeitgemäße Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung liegt im Begreifen der Freiflächen als zentraler Lebensraum unserer Gesellschaft.

Mit 32 Jahren Erfahrung und vielen Projekten als Referenz ist es unser Anspruch, Gestaltungslösungen zu finden, die eine eigene und von den besonderen Umgebungsbedingungen des Standortes getragene Atmosphäre entwickeln. Diese individuelle Gestaltung in Verbindung mit technisch-konstruktiv hochwertigen Detaillösungen soll letztendlich eine qualitativ hochwertige Gesamtlösung für die jeweilige Freianlage mit eigener Identität entstehen lassen.

Darüber hinaus sind die allgegenwärtigen Herausforderungen an die Klimaveränderungen, die damit verbundenen zukunftsweisenden technischen Lösungsansätze wie beispielsweise die Regenwasserrückhaltung, der nachhaltige Umgang verwendeter Materialien sowie der Einsatz nachhaltiger Bauweisen Leitlinien unserer Planungsarbeit.

Nicht zuletzt müssen die gewählten Lösungen in der Planung und baulichen Ausführung in der wirtschaftlichen Angemessenheit den Anforderungen und Zielvorgaben des Bauherrn entsprechen.

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Häufige Fragen zur Objektplanung für Freianlagen

Unter der Freianlagenplanung oder der Landschaftsarchitektur versteht man das Entwerfen sowie das Umgestalten von nicht bebauten Landschaftsräumen. Hierzu gehören sämtliche Außenräume wie Parks, Sportplätze und Freizeitanlagen, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch jegliche Freiflächen im städtisch-urbanen sowie im ländlichen Raum.

Die aktuelle Landschaftsarchitektur definiert sich selbst als ästhetisch-künstlerische Disziplin auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage, deren zentrales Ziel es ist, ökologisch und sozial intakte Lebensumwelten zu schaffen. Im vertragsrechtlichen Sinn umfasst die Objektplanung Freianlagen alle Planungsleistungen gem. § 40 im Teil 3 der HOAI.

Die Bestandteile der Freianlagenplanung gliedern sich gem. HOAI in die einzelnen Leistungsphasen (1-9), konkret in die Entwurfsphase – die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung, die Erarbeitung der Genehmigungsplanung mit der Einreichung des Bauantrages, der Ausführungsplanung (Erstellen von Ausführungsplänen sowie Werk- und Detailplanungen), die Ausschreibungs- und Vergabephase sowie letztendlich der Bauüberwachung während der Bauausführung.

Von den ersten Konzeptideen auf Pergament, über Entwurfsvarianten bis hin zum fertigen CAD-Entwurf mit zugehöriger Visualisierung entwerfen und bearbeiten unsere Landschaftsarchitekt: innen die Freiraumplanung, im engen Austausch mit dem Bauherrn und im Ringen um die beste Lösung.

Unsere über alle Planungsphasen erfahrenen und geschulten Freianlagenplaner sind dann in der Lage, den geplanten Gebäudeentwurf qualitätsgerecht unter Beachtung aller konstruktiven und normativen Anforderungen über die gewerkeweisen Ausschreibungen letztendlich in der Bauausführung umzusetzen.

Mit besonderem Augenmerk auf die durchgängige Qualitätssicherung sowie Termin- und Kostenkontrolle erfolgt die Projektbearbeitung über alle Planungsphasen durch ein und dieselben Mitarbeiter, faktisch ohne Personalwechsel.

Für den öffentlichen Auftraggeber führt die Suche nach einem geeigneten Freianlagenplaner fast ausschließlich über ein ordentliches 1- oder 2-stufiges VGV-Verfahren (Ausschreibungsverfahren für Planungsdienstleistungen) oder gleichartiges Ausschreibungsverfahren. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie hierzu gerne näher.

Als privater Auftraggeber sprechen Sie uns bitte direkt an.

Für die Vertragsgestaltung sollten Sie sich nach dem Architektenvertrag (Werkvertrag) der Regelungen der HOAI § 40 bzw. BGB § 650 richten. Der Architektenvertrag kann entweder für alle Planungsphasen, d.h. gleich für alle Leistungsphasen oder als Stufenvertrag, also dem etappenweisen Beauftragen der Leistungsphasen, aufgesetzt werden.

Die Honorare als Vergütung für Freianlagenplanungen richten sich nach den Honorartafeln § 40 Abs. 1 der aktuellen HOAI-2021. Nach den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Gebäudes) I bis V mit einer Honorarspanne zwischen unterem und oberem Betrag als „Orientierungswert“ sowie in Abhängigkeit der anrechenbaren Baukosten der Kostengruppe 500 gem. HOAI werden die Tabellenwerte festgelegt.

Je nach Anforderungen der Größe und Komplexität sowie standortbedingten Randbedingungen des einzelnen Objektes / Bauvorhabens gestaltet sich die Zeitaufwendungen für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen.

Ebenfalls sind oftmals die Abhängigkeiten und Schnittstellen zur zugehörigen Gebäudeplanung von Relevanz. Zudem richtet sich der zeitliche Planungsablauf nach für den Bauherrn relevanten Faktoren wie der Finanzierung, Gremienbeschlüssen, dem Einsatz von Fördermitteln, Genehmigungsauflagen. Dennoch ist je Planungsphase von mehreren Monaten und in der Gesamtheit von Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung von mehreren Jahren, auch bei kleineren Objekten von mindestens zwei Jahr auszugehen.

Leistungen der Landschaftsplanung und Freianlagenplanung

Im Bereich der Objektplanung Freianlagen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Von ersten Konzeptideen, über den fertigen Entwurf, bis hin zur vertragssicheren Ausschreibung und einer professionellen Bauüberwachung – alles aus einer Hand
  • Freianlagenplanungen für Neubauten oder Umgestaltungen / Modernisierungen
  • Freianlagenplanung sämtlicher öffentlicher und privater Außenanlagen, Plätze, Gärten und Höfe sowie aller gebäudezugehöriger Freiflächen
    Freianlagenplanung für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
  • Spezialplanung / ganzheitliche Planung von Freibädern, einschl. Wasserspielplätze und -anlagen
  • Freianlagenplanung für Schwimm- und Hallenbäder
  • Freianlagenplanung öffentlicher Infrastruktur an und auf Straßen, Plätzen, Parkanlagen
  • Gestaltung komplexer Frei- und Verkehrsanlagen im Bereich Stadtumbau/Stadtsanierung
  • Planung individueller Ausstattungselemente innerhalb von Freianlagen
  • Objektplanungen für Neubauten / Umbauten / Sanierungen

Freianlagenplanung nach HOAI

  • Objektplanung Freianlagen / Landschaftsarchitektur vollumfänglich nach Leistungsstufen 1-5 HOAI
  • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach Leistungsstufen 6+7 HOAI
  • Bauüberwachung / Baubetreuung nach Leistungsstufe 8+9 HOAI
  • Machbarkeitsstudien / Konzepte
  • Bedarfsermittlungen
  • Visualisierungen
  • Barrierefreies Planen und Bauen im Bereich der Freianlagen
  • Fachplanungen des Schallimmissionsschutzes

Moderne Tools zur Freianlagenplanung

Für hochwertige Arbeiten nutzen wir bei Bauplanung Bautzen im Bereich der Landschaftsplanung und Planung von Freianlagen aktuelle Programme und CAD-Softwares (Nemetschek Allplan) sowie den Einfallsreichtum unseres Teams. Mit viel Kreativität und Ideenreichtum gehen unsere Fachingenieure, Architekten und Bauzeichner an unsere Projekte heran. Für die Visualisierung arbeiten wir sowohl mit moderner 3D-Planung als auch klassisch mit Transparent und Stift.

Referenzen Freianlagenplanung

Astrid Krahl

Interessiert?

Setzen Sie sich jetzt mit uns in Kontakt. Frau Krahl steht Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.